Frauenarztpraxis Dr. Karl SchoberTresen PraxisPraxisgebäude von SüdenSono VolusonWartezimmer neu

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)

Bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) handelt es sich um ärztliche Leistungen, die gemäß § 12 des Sozialgesetzbuches V nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Aufgrund gesetzlicher Leistungseinschränkungen im Gesundheitswesen und strikter Budgetvorgaben sind die Ausgaben für ärztliche Behandlung und für die Verordnung von Arzneimitteln streng begrenzt auf das medizinisch Notwendige. Viele wünschenswerte und auch ärztlich empfehlenswerte und sinnvolle Leistungen dürfen nicht mehr zu Lasten der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten erbracht werden.

Gemäß diesem Wirtschaftlichkeitsgebot haben gesetzlich Versicherte Anspruch (nur) auf diejenige ärztliche Versorgung, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst zweckmäßig und ausreichend ist, sowie das Maß des Notwendigen nicht überschreitet.

Auf unwirtschaftliche Leistungen, „Wunschleistungen" und nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthaltene Leistungen haben Versicherte keinen Rechtsanspruch. Weder dürfen diese Leistungen „auf Chipkarte" erbracht werden, noch darf die gesetzliche Krankenkasse diese bezahlen.

Wir wollen jedoch durch diese individuellen Gesundheitsleistungen auch weiterhin eine sinnvolle, vernünftige und dem Patientenwunsch entsprechende Sicherung seiner Gesundheit gewährleisten, sie müssen jedoch vom Patienten selbst übernommen werden. Im einzelnen bietet unsere Praxis folgende Individuelle GEsundheitsLeistungen (IGEL) an: