Frauenarztpraxis Dr. Karl SchoberTresen PraxisPraxisgebäude von SüdenSono VolusonWartezimmer neu

Ultraschalluntersuchungen

Die Ultraschalluntersuchung ist ein bildgebendes Verfahren, welches auf der Ausstrahlung von Schallwellen beruht, welche vom menschlichen Gehör nicht wahrgenommen werden. Die Schallwellenechos werden von den Körpergeweben reflektiert und vom Gerät elektronisch zu einem Bild verarbeitet, welches auf dem Monitor sichtbar wird. Nach heutigem Wissensstand ruft die Ultraschalluntersuchung keine negativen Auswirkungen oder Schäden beim ungeborenen Kind hervor, ist völlig schmerzfrei und durch die mittlerweile gute Auflösung der heutigen modernen Geräte auch sehr informativ und eine äusserst wertvolle Methode zur Beurteilung des Schwangerschaftsverlaufs. Nach den Mutterschaftsrichtlinien sind drei routinemäßige sonographische sogenannte Screeninguntersuchungen vorgesehen. Bei der ersten Ultraschalluntersuchung in der 9.-12.SSW geht es zunächst um den Nachweis einer intakten Schwangerschaft.

Man kann den Embryo in der Fruchtblase erkennen, sieht das Herz schlagen und bereits auch die ersten trägen Kindsbewegungen. Auch Zwillinge kann man natürlich bereits erkennen. Durch das schnelle Wachstum in dieser Phase läßt sich durch Messungen der Scheitel-Steiß-Länge das Schwangerschaftsalter relativ genau bestimmen. In den letzten Jahren richtet man zunehmend die Aufmerksamkeit auch auf den Bereich des Nackens des Embryos, wo ein kleiner Flüssigkeitsspalt ("Nackenfalte") zu erkennen ist. Bei zunehmender Verdickung dieses Spalts zeigt dies ein ansteigendes Risiko für Chromosomenstörungen und bestimmte Fehlbildungen beim Kind an.

 

Bei der zweiten Screeninguntersuchung in der 19.-22.SSW sollen insbesondere Fehlbildungen ausgeschlossen werden. Bereits jetzt ist die genaue Darstellung des Fetus von „Kopf bis Fuß" möglich. Auch die Plazenta, deren Lage sowie das Fruchtwasser-Depot werden beurteilt. Zudem wird das Kind genau vermessen, um eine sichere Beurteilung der kindlichen Entwicklung treffen zu können.

 

Bei der dritten Ultraschalluntersuchung in der 29.-32.SSW geht es vor allem um die Beurteilung der kindlichen Entwicklung. Hinweise auf eine Wachstumsverlangsamung bzw. sogar Wachstumsstillstand würde ggf. weitere Untersuchungen und Maßnahmen erforderlich machen. Insbesondere die Doppler-Ultraschalluntersuchung gibt uns wertvolle Hinweise auf die Versorgungssituation des Kindes, insbesondere von Seiten des Mutterkuchens (Plazenta). Ebenso wird der Plazentasitz sowie die Fruchtwassermenge beurteilt.

 

Jede weitere Ultraschall-Kontrolluntersuchung ist dann nur bei auffälligen Befunden, fetalen Entwicklungsstörungen oder begründetem Verdacht auf eine fetale Erkrankung durchzuführen und auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu erbringen.

 

Falls es Ihnen jedoch trotz normalem Schwangerschaftsverlauf wichtig erscheint, Ihr Kind über die notwendigen Ultraschalluntersuchungen hinaus zu sehen, so können wir jede weitere gewünschte Ultraschalluntersuchung als private, sogenannte individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ermöglichen.