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Die letzte Chance, doch noch zu einem eigenen Kind zu kommen, sind verschiedene Verfahren der Befruchtung einer Eizelle ausserhalb des Körpers (extrakorporal) mit Samenzellen, die sog. In-vitro-Fertilisation (IVF). Spezielle Zentren für Reproduktionsmedizin führen diese relativ aufwändigen und spezifischen Behandlungen durch.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei verheirateten Paaren vier Behandlungsversuche, wenn die Frau das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Darüber hinaus bedarf eine (weitere) Behandlung mit Kostenübernahme der Genehmigung durch die Krankenkasse.
In unserer Praxis können auch die entsprechend erforderlichen hormonellen Vorbehandlungen und Kontrolluntersuchungen ("Monitoring") durchgeführt werden.
Die hormonelle Stimulationsbehandlung ist erforderlich, um möglichst viele Follikel zum Wachstum anzuregen mit dem Ziel, auch mehrere Eizellen zu gewinnen. Zur Stimulation werden die bereits im Kapitel Hormonelle Therapie und Zyklusregulation aufgeführten Medikationen Clomifen, Gonadotropine und GnRH-Analoga eingesetzt. Durch Ultraschall-Kontrollen wird die Follikelentwicklung während der Stimulationsbehandlung überwacht. Schließlich wird sozusagen der Eisprung durch eine HCG-Injektion ausgelöst. Kurz bevor dieser jedoch wirklich eintritt, werden die Eizellen etwa 36 Stunden später durch Punktion entnommen.
Diese Entnahme erfolgt in dem spespeziellen Reproduktionszentrum. Die Follikel werden dabei nach Gabe eines Schmerz- oder Beruhigungsmittels ultraschallgesteuert punk-punktiert. Eine Narkose ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Vom anschließend gewonnenen und aufbereiteten Sperma werden die beweglichen Spermien zu den Eizellen in eine Kulturflüssigkeit gegeben. Nach 48 Stunden Bebrütungszeit im Wärmeschrank bei 37° C können dann be- fruchtete Eizellen in die Gebärmutter übertragen werden.
Es dürfen jedoch nur maximal drei befruchtete Eizellen übertragen werden, vor allem um das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften in Grenzen zu halten. An weiteren Risiken sind die bei der ultraschallgeführten Follikelpunktion möglichen Komplikationen zu erwähnen, wie in seltenen Fällen Verletzungen von Nachbarorganen. Ferner das ovarielle Hyperstimulationssyndrom, Eileiterschwangerschaften, sowie ein gegenüber normal eingetretenen Schwangerschaften etwas erhöhtes Fehlgeburtsrisiko.
Wie hoch sind eigentlich die Chancen einer IVF-Behandlung? Als Erfolgsrate gilt allgemein die Schwangerschaftsrate nach Embryotransfer. Diese liegt im internationalen Vergleich bei 20-25 %. D.h. jeder 4. bis 5. Embryotransfer führt zu einer Schwangerschaft. Und nach Abzug der Fehlgeburten und Eileiterschwangerschaften liegt schließlich die Geburtenrate bei 10-15 %. Für die einzelne Patientin steigt natürlich mit der Anzahl der durchgeführten Versuche die Schwangerschaftsrate an. Sie liegt nach viermaliger IVF-Behandlung bei etwa 50-60 %, beim ICSI-Verfahren noch etwas höher um die 60%.
Embryonenschutzgesetz: Der rechtliche Rahmen der Fortpflanzungsmedizin ist unter diesem Gesetz sehr genau beschrieben. So ist u.a. festgelegt, dass IVF-Behandlungen nur speziell ausgebildete Ärzte durchführen dürfen. Verboten ist die wissentliche Befruchtung von mehr als drei Eizellen und die Übertragung von mehr als 3 befruchteter Eizellen auf die Frau, ferner die Eizellspende an Dritte sowie die Leihmutterschaft. Auch Experimente mit Embryonen sind, im Gegensatz zu manch anderen Ländern, in Deutschland verboten.